Rauchverbot in neuen öffentlichen Einrichtungen ab dem 1. Juli 2025

Um die Jüngsten zu schützen, ist das Rauchen in öffentlichen Einrichtungen verboten.

Dieses Verbot wird nun auf weitere Außenbereiche ausgedehnt, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten oder ausgesetzt sind.

Seit dem 1.er Juli 2025 ist das Rauchen an den folgenden Orten während der Öffnungszeiten verboten:

  • öffentliche Parks und Gärten ;
  • Strände an Badegewässern ;
  • Wartehäuschen und überdachte Wartebereiche für Fahrgäste ;
  • In der Nähe von Schulen, Sekundarschulen, Gymnasien und anderen Orten, die für den Empfang, die Ausbildung oder die Unterbringung von Minderjährigen bestimmt sind;
  • Offene Räume und Umgebungen von Bibliotheken, Schwimmbädern, Stadien und Sportanlagen.

ℹ️ Weitere Informationen :

https://www.tabac-info-service.fr

https://www.ameli.fr/assure/sante/themes/tabac/tabac-produits-chiffres

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