Was ist ein Hausbrunnen?
Eine Bohrung gilt als Hausbohrung, wenn ihre Nutzung auf den üblichen Bedarf einer Familie für den Garten, die Hygiene, die menschliche Ernährung und den Gemüsegarten (der ausschließlich dem Eigenverbrauch der Familie dient) beschränkt ist. In jedem Fall gilt jede Entnahme von weniger als 1.000 m³ pro Jahr als häusliche Nutzung, unabhängig davon, ob diese über eine einzige Anlage oder über mehrere Anlagen erfolgt.
Welche Vorschriften müssen beim Bau eines Brunnens im eigenen Garten beachtet werden?
Sie müssen die Durchführung Ihres Projekts mindestens einen Monat vor Beginn der Arbeiten mithilfe eines Formulars über die DUPLOS-Website.
Die DUPLOS-Website ist ein Online-Portal zur Meldung von Bohrungen, das das Verfahren zur Meldung von Hausbrunnen in Form eines Online-Cerfa-Formulars integriert. Es obliegt dem Bohrunternehmen, diese Meldung vorzunehmen, sofern sie vor Beginn der Arbeiten erforderlich ist; andernfalls ist der Eigentümer für die Nachmeldung bereits bestehender Brunnen verantwortlich.
Nach Abschluss des Online-Meldungsverfahrens wird die Cerfa Nr. 13837*02 wird anhand der ausgefüllten Formulare digital ausgefüllt und anschließend per E-Mail gleichzeitig an die verschiedenen Beteiligten – den Eigentümer, das Rathaus und die DDT(M) – versandt.
Weitere Informationen: Website „Service Public.fr“
Nach dem Bau des Brunnens muss ein zugelassenes Labor eine Analyse des Wassers für den menschlichen Gebrauch durchführen.
Zugelassene Laboratorien für die Wasserüberwachung
Spätestens einen Monat nach Abschluss der Arbeiten müssen Sie die durchgeführten Arbeiten melden und die Ergebnisse der Wasseranalysen Ihres Brunnens dem ursprünglichen Formular zur Bauanmeldung beifügen.

