Das Pflegeheim "Les Jardins du Canalet" ist eine territoriale öffentliche Einrichtung, die 46 abhängige Bewohner über 60 Jahre aufnimmt und von einem Verwaltungsrat, dessen Vorsitzender der Bürgermeister ist, und einem Direktor geleitet wird. Die Einrichtung fällt unter das Gesetz Nr. 2002-2 vom 2. Januar 2002, das die soziale und medizinisch-soziale Arbeit erneuert und unter Artikel L312-1 Abs. 6 des Sozial- und Familiengesetzbuches. Es wurde mit Erlass vom 04.01.2017 genehmigt und unterzeichnete seine erste dreiseitige Vereinbarung im Jahr 2010. Die Einrichtung ist berechtigt, Personen aufzunehmen, die Sozialhilfe erhalten.

