Erklärung zur Zugänglichkeit

Testergebnisse und Methodik

Die vorliegende Erklärung zur Zugänglichkeit beruht auf einem Audit, das im Rahmen einer Selbstbewertung nach der Methode des Allgemeinen Referenzrahmens für die Verbesserung der Zugänglichkeit (RGAA Version 4.1) durchgeführt wurde.

Diese Prüfung wurde von LRob, Die Stadt Villeneuve-lès-Béziers hat einen Dienstleister beauftragt, der für das Hosting, die Wartung und die technische Überwachung der Website der Stadt Villeneuve-lès-Béziers zuständig ist.

Die letzte vollständige Bewertung erfolgte am 12. Februar 2026.


Umfang der Prüfung

Die Bewertung wurde anhand einer repräsentativen Auswahl von Seiten durchgeführt, die die wichtigsten funktionalen Templates der Website abdecken:

  • Startseite
  • Institutionelle Seiten
  • Redaktionelle Seiten
  • Seiten mit Verwaltungsangelegenheiten
  • Nachrichtenseiten (Liste und Details)
  • Seiten mit Medien und Kartenmaterial
  • Seiten mit Formularen

Testmethodik und -werkzeuge

Die Überprüfungen wurden mit Hilfe von :

  • Automatisierte Werkzeuge WAVE, Lighthouse und DevTools-Achse
  • Manuelle Tests der Tastaturnavigation
  • Kontrollen der Titelstruktur
  • Analyse von Farbkontrasten
  • Überprüfungen von Textalternativen
  • Tests der Lesbarkeit im Zoom und auf mobilen Geräten

Getestete Technologien :

  • CMS: WordPress
  • Thema: Twenty Twenty-Five
  • Sprachen: HTML5, CSS3, JavaScript

Geprüfte Seiten und erzielte Punktzahlen

  • Homepage: 9,5 / 10
  • Mein Rathaus: 9,7 / 10
  • Die Gewählten: 2,4 / 10
  • Stadtplan: 9,8 / 10
  • Fremdenverkehrsamt: 9,8 / 10
  • Vermögen: 9,1 / 10
  • Vereinigungen: 9,1 / 10
  • Nach Villeneuve-lès-Béziers kommen : 9,7 / 10
  • Aktueller Artikel: 9,7 / 10
  • Liste der Nachrichten: 9,5 / 10
  • Der Markt: 9,8 / 10
  • Empfangsbescheinigungen: 9,8 / 10
  • Meldung von Hunden: 9,8 / 10
  • Formulare für Leuchttafeln: 9,7 / 10

Durchschnittliche ermittelte Punktzahl: 9,1 / 10


Bereits implementierte Korrekturen

Als Ergebnis dieses Audits wurden bereits mehrere Verbesserungen vorgenommen, um die Zugänglichkeit der Website zu verbessern:

  • Korrektur der Textkontraste :
    • Ehemalige Hauptfarbe : #168D48
    • Neue konforme Farbe : #0C6F38
    • Anpassung auch an den Hervorhebungs- und Mouseover-Status.
  • Hinzufügen von fehlenden Textalternativen zu etwa 20 Bildern
  • Redundante «Weiterlesen»-Links in Inhaltsschleifen entfernt
  • Überprüfung und Korrektur der Titelhierarchie (H1 bis H6)
  • Vereinfachung der Navigation :
    • Entfernen von doppelten Links
    • Entfernen eines Footer-Menüs, das mit dem Hauptmenü identisch ist

Diese Anpassungen zielen insbesondere auf die Verbesserung der :

  • Lesbarkeit
  • Navigation mit der Tastatur
  • Vorlesen durch Sprachsynthese
  • Das Verständnis der Seitenstruktur

Verbleibende Nichtkonformitäten

Die meisten Nichtkonformitäten bestehen bei einigen Kontaktformularen, einschließlich :

  • Fehlende oder unvollständige Zuordnung von Bezeichnungen zu bestimmten Feldern

Diese Elemente können die Nutzung durch assistierende Technologien erschweren und werden im Rahmen des mehrjährigen Zugänglichkeitsplans korrigiert werden.


Grad der Übereinstimmung

In Anbetracht der erzielten Ergebnisse und der bereits eingeleiteten Korrekturen wird der Standort für :

Teilweise konform mit RGAA (Version 4.1).

Die Gemeinde verpflichtet sich, die Verbesserungen in einem kontinuierlichen Prozess der digitalen Zugänglichkeit fortzusetzen.

Kontakt und Feedback

Wenn Sie Schwierigkeiten beim Zugriff auf einen Inhalt oder eine Dienstleistung der Website haben, können Sie uns darüber informieren, damit Ihnen eine alternative Lösung angeboten oder der Inhalt zugänglich gemacht werden kann.

Sie können sich an :

IT-Abteilung - Stadt Villeneuve-lès-Béziers
E-Mail: service.informatique@villeneuve-les-beziers.fr

Oder der Dienstleister, der für die Wartung und technische Überwachung der Website verantwortlich ist:

LRob
Kontaktformular : https://www.lrob.fr/contact

Wir werden alle Vorschläge und Ideen zur Verbesserung der Zugänglichkeit der Website prüfen und umsetzen.

Rechtsmittel

Wenn Sie einen Mangel an Zugänglichkeit feststellen, der Sie daran hindert, auf einen Inhalt oder eine Funktion der Website zuzugreifen, und Sie uns dies mitteilen und Sie keine zufriedenstellende Antwort erhalten, haben Sie das Recht, Ihre Beschwerden oder einen Antrag auf Anrufung des Rechtsverteidigers zu stellen.

Es gibt mehrere Möglichkeiten:

Sie können auch einen Mangel an digitaler Zugänglichkeit bei der Regulierungsbehörde für audiovisuelle und digitale Kommunikation (ARCOM) melden.