Erneuerung des Verwaltungsrates des Centre Communal d'Action Sociale

Nach den Kommunalwahlen am 15. März 2026 wird der Verwaltungsrat des Centre Communal d'Action Sociale (CCAS) erneuert, das in enger Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Einrichtungen eine allgemeine Aktion zur Prävention und sozialen Entwicklung durchführt.

Das CCAS ist eine öffentliche Verwaltungseinrichtung mit einer Rechtspersönlichkeit des öffentlichen Rechts und einem eigenen Haushalt.

Gemäß Artikel L.123-6, R.123-11 und R.123-12 des Gesetzbuchs für soziale Maßnahmen und Familien :

Der Verwaltungsrat des CCAS besteht zu gleichen Teilen aus gewählten Gemeindevertretern und Personen, die von der Bürgermeisterin unter den Personen ernannt werden, die «an Aktionen der Animation, der Prävention und der sozialen Entwicklung in der Gemeinde teilnehmen».

▪ Unter diesen Personen müssen zwingend und mindestens enthalten sein:

  • ein Vertreter der Familienverbände, der auf Vorschlag der Union Départementale des Associations Familiales ernannt wird,
  • ein Vertreter von Vereinigungen, die sich für die Eingliederung und den Kampf gegen Ausgrenzung einsetzen,
  • ein Vertreter der Senioren- und Rentnervereinigungen des Departements,
  • ein Vertreter der Vereinigungen von Menschen mit Behinderungen im Departement,

▪ Bewerbungsmodalitäten

Die betroffenen Verbände können Personen vorschlagen, die sie im Verwaltungsrat des CCAS vertreten können.

Jede Vereinigung muss eine Liste mit mindestens drei Kandidaten einreichen, es sei denn, es ist nicht möglich, dies ordnungsgemäß zu begründen.

▪ Voraussetzungen für eine Kandidatur

Die vorgeschlagenen Personen müssen :

  • von ihrem Verband, der seinen Sitz in dem Departement haben muss, bevollmächtigt sein,
  • an Maßnahmen zur Prävention, Animation oder sozialen Entwicklung in der Gemeinde teilnehmen,
  • Sie dürfen nicht Lieferant von Waren oder Dienstleistungen des CCAS sein oder eine Leistungsbeziehung mit diesem unterhalten,
  • kein Mitglied des Gemeinderats sein.

▪ Einsendeschluss und -modalitäten

Bewerbungen sind an Frau Bürgermeisterin zu richten. spätestens am Montag, den 6. April 2026 :

  • per Einschreiben mit Rückschein an die Bürgermeisterin.
  • oder direkt beim Empfang des Rathauses 1 Rue de la Marianne 34420 VILLENEUVE-LES-BEZIERS gegen Empfangsbestätigung hinterlegt werden,
  • oder per E-Mail an: juridique@villeneuve-les-beziers.fr