Empfangsservice

Tel : 04.67.39.47.80

Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr.

Mail : accueil@villeneuve-les-beziers.fr

1, Rue de la Marianne, 34420 VILLENEUVE-LES-BEZIERS


Einen Festsaal im Rathaus reservieren: Vorgehensweise, Preise

Auskünfte sowie die Reservierung eines Gemeindesaals erfolgen beim Empfang des Rathauses.


Anmeldung von möblierten Wohnungen und Gästezimmern beim Rathaus

Hier finden Sie nützliche Informationen, die Ihnen bei der Anmeldung Ihrer möblierten Wohnung oder Ihres Gästezimmers beim Rathaus helfen sollen: offizieller Link

Merkblatt Nr. 1: Anmeldung beim Rathaus

Leitfaden für Vermieter von möblierten Wohnungen

Weitere Informationen:

Klassifizierung von möblierten Wohnungen

Zertifizierung von Gästezimmern, Ferienwohnungen und möblierten Unterkünften

Gemeinschaftliche Kurtaxe


Schulanmeldungen 2026–2027

Ihr Kind ist im Jahr 2023 geboren und soll in den kleinen Kindergarten eingeschult werden oder Sie sind neu in der Gemeinde?

  • Sie müssen Ihr Kind in der Schule anmelden.

Für Ihre Unterlagen laden Sie bitte :

Sie können es bei Bedarf an der Rezeption des Rathauses abholen.

Sobald Sie die Unterlagen ausgefüllt und mit Ihren Belegen (Originale und Fotokopien) versehen haben, müssen Sie Ihre Anmeldung persönlich bei der Empfangsabteilung abschließen, die Ihnen einen Termin für die folgenden Zeiten zuweist:

  • Montag von 14.00 bis 16.30 Uhr
  • Dienstag von 9.00 bis 11.30 Uhr
  • Mittwoch von 9.00 bis 11.30 Uhr und von 14.00 bis 16.30 Uhr
  • Donnerstag von 14.00 bis 16.30 Uhr
  • Freitag von 9.00 bis 11.30 Uhr

Sollten Sie Schwierigkeiten haben, wenden Sie sich bitte an den Empfang des Rathauses: 04.67.39.47.80 oder accueil@villeneuve-les-beziers.fr

Bitte beachten Sie, dass unvollständige Unterlagen nicht bearbeitet werden können.

Das Formular sowie die Belege müssen per Post zurückgesandt oder am Empfang des Rathauses abgegeben werden.


Antrag auf einen Marktstandplatz

Antragsformular

Um Informationen zu den Marktständen zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die Besucherinformation des Rathauses.

Das Formular sowie die Belege müssen per Post zurückgesandt oder am Empfang des Rathauses abgegeben werden.


Vorübergehende Eröffnung einer Schankstätte

Antragsformular

Alle Genehmigungen für Imbissstände fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters; sie müssen beantragt werden und können unter den folgenden Bedingungen erteilt werden:

  • An Vereine für befristete Schanklizenzen der 2. Kategorie (Wein, Bier, Apfelwein) für die Dauer der von ihnen organisierten öffentlichen Veranstaltungen, begrenzt auf fünf Genehmigungen pro Jahr.
  • Personen, die nicht den Status eines Vereins besitzen, können eine Genehmigung nur anlässlich einer Messe, eines Verkaufs oder eines öffentlichen Festes erhalten, das als nationale oder lokale Veranstaltung mit alter und ununterbrochener Tradition definiert ist.
  • Für von „Jeunesse et Sport“ anerkannte Sportvereine können anlässlich von Veranstaltungen, die an Sportstätten stattfinden, befristete Ausnahmegenehmigungen mit einer Dauer von höchstens achtundvierzig Stunden für Getränke der 2. Gruppe (Wein, Bier, Apfelwein) sowie der 3. Gruppe (Süßwein, Aperitif mit einem Alkoholgehalt von höchstens 18°) erteilt, und zwar im Rahmen von maximal zehn Genehmigungen pro Jahr.

Das Formular sowie die Belege müssen per Post zurückgesandt oder am Empfang des Rathauses abgegeben werden.


Vorherige Anmeldung eines Ausverkaufs

Link zum Service

Mit diesem Service können Sie das Formular Cerfa 13939*01 automatisch ausfüllen, indem Sie die unten aufgeführten Angaben eingeben. Sobald Sie die Eingabe abgeschlossen haben, können Sie das ausgefüllte Cerfa-Formular herunterladen. Alternativ können Sie Laden Sie hier ein leeres Exemplar herunter und es handschriftlich zu ergänzen.

Das Formular sowie die Belege müssen per Post zurückgesandt oder am Empfang des Rathauses abgegeben werden.


Antrag auf Genehmigung einer Lotterie – gemeinnützige Zwecke – Förderung der Künste – Finanzierung gemeinnütziger sportlicher Aktivitäten

Füllen Sie das Formular aus

Ermöglicht die Beantragung einer Genehmigung für die Organisation einer Lotterie mit beweglichen Gegenständen für wohltätige Zwecke, zur Förderung der Künste oder zur Finanzierung von sportlichen Aktivitäten ohne Gewinnerzielungsabsicht.

Das Formular sowie die Belege müssen per Post zurückgesandt oder am Empfang des Rathauses abgegeben werden.


Erklärung zur Kundenakquise

Antragsformular

Vorschriften

Haustürgeschäfte sind eine zulässige Praxis, unterliegen jedoch bestimmten Rahmenbedingungen und Vorschriften und müssen bei den städtischen Behörden angemeldet werden.

Die Praxis der Kundenwerbung ob gewerblich oder nicht, auf dem Gebiet der Gemeinde ist unter Vorbehalt zulässig dass jede Gesellschaft, jedes Einzelunternehmen, jeder Handwerksbetrieb oder jeder Verein meldet diese Tätigkeit 15 Tage vor Beginn der Kundenakquise beim Rathaus an.

Das Formular sowie die Belege müssen per Post zurückgesandt oder am Empfang des Rathauses abgegeben werden.


Beglaubigung von Unterschriften

Durch diese Formalität wird bestätigt, dass die auf dem Dokument angebrachte Unterschrift mit der Identität der unterzeichnenden Person übereinstimmt.

Der Antrag muss bei der Rezeption des Rathauses gestellt werden.

Voraussetzungen

  • Der Antragsteller muss zwingend in Anwesenheit des dazu befugten Mitarbeiters unterschreiben
  • Er muss seine Identität nachweisen (Personalausweis, Reisepass, gültige Aufenthaltsgenehmigung)
  • Der betreffende Rechtsakt muss in französischer Sprache verfasst sein, rechtlichen Charakter haben, dem öffentlichen Interesse dienen und den Verwaltungsvorschriften entsprechen
  • Private Dokumente können nicht zur Beglaubigung einer Unterschrift vorgelegt werden.
  • Es wird keine Genehmigung für die Überlassung von Fahrzeugen ins Ausland beglaubigt

Die Beglaubigung von Unterschriften wird fortan nicht mehr für Dokumente vorgenommen, die lediglich von privatem Interesse sind.

Um eine behördliche Verpflichtung zur Erstellung des Dokuments nachzuweisen, legen Sie bitte das Antragsschreiben der anfragenden Stelle vor.

Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website der französischen Behörden: service-public.fr