Règlementation – Plan local d’urbanisme

Le Plan Local d’Urbanisme (P.L.U) a succédé au Plan d’Occupation de Sols (P.O.S). Le PLU révisé a été approuvé par le Conseil Municipal le 15 juillet 2026. Der gesamte P.L.U. kann auf der Website eingesehen werden. Geoportal.


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Délibération n°2026/84 du 15 juillet 2026

Teil 0 - Allgemeiner Teil & Liste der PLU-Teile

Teil 1 - Präsentationsbericht

Teil 2 - PADD

Teil 3 - OAP

Teil 4.1 - Schriftliche Bestimmungen

Teil 4.2 Zoning 1 7500

Teil 4.3 Zoning 1 2500

Annexes:

Anhang 1.1 - Liste der öffentlichen Dienstbarkeiten

Anhang 1.2 Dienstbarkeiten Plan

Anhang 1.3_b_Kartographie PDA

Anhang 1.4_c.AC2_Katographie_Klassifiziertes_Gebiet_Landschaften des Canal du Midi

Annexe 1.5 Servitude AS1

Annexe 1.6 Servitude I3

Annexe 1.7 Servitude I4

Annexe 1.8 Servitude PM1_Plan de Prévention des Risques Naturels d’inondation

Anhang-1.9-Dienstbarkeit-PM3_Plan-de-Prevention-des-Risques-Technologiques-PPRT (Plan zur Vorbeugung technischer Risiken)

Annexe 1.10 Servitude T5

Annexe 2.1 Plan des prescriptions et des périmètres

Annexe 2.2 Zones de Présomption de Prescription Archéologiques

Annexe 2.3 Dossier relatif à ligne nouvelle Montpellier-Perpignan

Annexe 2.4 Dossier relatif classement sonore infrastructures-transport

Annexe 2.5 Porter à connaissance date application – Affluents Orb

Annexe 2.6 Porter à connaissance date application – Ardaillou

Annexe 2.7 Dispositions préventives risque retrait-gonflement argiles

Annexe 2.8 Débroussaillement

Anhang 2.9 SDIS-Vorschriften

Annexe 3.0 Zonage assai collect CABM

Annexe 3.1 Zonage assainissement eaux pluviales CABM

Annexe 3.2 Plans réseaux AEP et EU

Annexe 3.3 SAGE Astien

Annexe 3.4 SAGE Orb Libron

Annexe 3.5 Atlas des zones inondables

Annexe 3.6 Règlement type risque inondation

Annexe 4.1 Etude de valorisation du Canal du Midi

Annexe 4.2 Etude requalification avenue Pierre Bérégovoy

Was ist ein P.L.U.?

Der P.L.U. ermöglicht die Aufteilung des Gemeindegebiets in verschiedene Zonen entsprechend ihrer Eigenschaften (Wohngebiet, Einzel- und Mehrfamilienhäuser, Stadtzentrum, wirtschaftliche Aktivitäten, Grünflächen, Natur...) und legt die von der Gemeinde geplanten Projekte fest. Er legt die allgemeinen Regeln und Vorschriften für die Nutzung des Bodens auf dem gesamten Gemeindegebiet fest. Seine Bestimmungen haben einen Einfluss auf unser tägliches Leben (Wohnen, Verkehr, Parken, Handel, Wirtschaftstätigkeit, Kultur, Sport, Umwelt...).

  • Es ist ein Rechtsdokument von allgemeiner Bedeutung der für alle (natürliche und juristische Personen) verbindlich ist und auf den bei der Bearbeitung von Anträgen auf Bodennutzung (Baugenehmigung, vorherige Erklärung) Bezug genommen wird.
  • Dies ist ein regulatorisches Dokument Er gilt für alle Grundstücke in der Gemeinde, unabhängig von den Eigentümern. Er präzisiert und regelt die Nutzung des Bodens auf dem gesamten Gemeindegebiet.
  • Es ist ein Dokument zur Stadtplanung Er reserviert Grundstücke für die Schaffung von Wohnungen und öffentlichen Einrichtungen (Straße, Schule, Sportplatz, Pacs und öffentlicher Garten...).

Es handelt sich jedoch nicht um ein Programmierungsdokument, das einen Zeitplan für Arbeiten oder Entwicklungen festlegt.

Welche Dokumente bilden einen P.L.U.?

Der lokale Städtebauplan umfasst einen Präsentationsbericht, einen Entwurf für die nachhaltige Entwicklung der Gemeinde, eine Verordnung und grafische Dokumente. Er kann außerdem Planungsleitlinien für Stadtteile oder Sektoren enthalten, die gegebenenfalls mit grafischen Unterlagen versehen sind.

  • Der Präsentationsbericht enthält eine Diagnose der Gemeinde zu verschiedenen Themen: Demographie, Wohnraum, Aktivitäten, Verkehr, öffentliche Einrichtungen... Er analysiert insbesondere den Anfangszustand der Umwelt. Schließlich ermöglicht sie es, die vorgeschlagenen städtebaulichen Entscheidungen zu begründen.
  • Der P.A.D.D. definiert die allgemeinen Planungs- und Städtebauleitlinien für die gesamte Gemeinde. Es handelt sich um das Kernstück des P.L.U., alle anderen Teile des Dokuments müssen mit ihm vereinbar sein. Sein Inhalt stützt sich auf die drei Säulen der nachhaltigen Entwicklung:
    • die Aufrechterhaltung des Gleichgewichts zwischen städtischer Entwicklung und dem Schutz von Naturräumen,
    • Gewährleistung einer sozialen und städtischen Mischung
    • den Raum sparsam zu nutzen, die natürlichen Ressourcen zu erhalten und die nachhaltige Entwicklung zu berücksichtigen.
  • Die Verordnung legt in Übereinstimmung mit dem P.A.D.D. die allgemeinen Regeln und Dienstbarkeiten für die Nutzung des Bodens fest.
  • Graphische Dokumente (Pläne) sind eine grafische Umsetzung der Verordnung. Sie zeigen insbesondere die städtischen Gebiete "U", die städtebaulichen Gebiete "AU", die landwirtschaftlichen Gebiete "A" und die natürlichen Gebiete "N".
  • Die Planungsrichtlinien die sich auf Stadtteile oder Gebiete beziehen, die aufgewertet, saniert, strukturiert oder entwickelt werden sollen.

Anhänge, die zu Informationszwecken folgende Informationen enthalten: öffentliche Dienstbarkeiten (historische und natürliche Denkmäler und Stätten, Flugverkehr, Pläne zur Gefahrenvermeidung...).