Droit de Préemption Urbain (Simple et Renforcé)

Nach der Genehmigung der Generalüberholung des lokalen Städtebauplans (Beschluss des Gemeinderats vom 23.02.2026) genehmigte der Gemeinderat die Einrichtung neuer Vorkaufsrechtsbereiche.

Urbanes Vorkaufsrecht (einfach und verstärkt)

Mit Beschluss Nr. 2026/43 vom 14/04/2026 genehmigte der Stadtrat die Einführung neuer Bereiche für das einfache und verstärkte städtische Vorkaufsrecht..

Dieser Beschluss wurde am 15/04/2026 an die Rechtsabteilung weitergeleitet und im Rathaus ausgehängt (Zertifikat).

Beratung und Pläne

Formalität der Offenlegung : Midi Libre und Hérault Tribune