Nach der Genehmigung der Generalüberholung des lokalen Städtebauplans (Beschluss des Gemeinderats vom 23.02.2026) genehmigte der Gemeinderat die Einrichtung neuer Vorkaufsrechtsbereiche.
Urbanes Vorkaufsrecht (einfach und verstärkt)
Mit Beschluss Nr. 2026/43 vom 14/04/2026 genehmigte der Stadtrat die Einführung neuer Bereiche für das einfache und verstärkte städtische Vorkaufsrecht..
Dieser Beschluss wurde am 15/04/2026 an die Rechtsabteilung weitergeleitet und im Rathaus ausgehängt (Zertifikat).
Formalität der Offenlegung : Midi Libre und Hérault Tribune

