Der lokale Stadtbebauungsplan (P.L.U.) ist der Nachfolger des Bodenbelegungsplans (P.O.S.). Der überarbeitete PLU wurde am 23. Februar 2026 vom Gemeinderat genehmigt. Der gesamte P.L.U. kann auf der Website eingesehen werden. Geoportal.
Beschluss vom 23. Februar 2026
Teil 0 - Allgemeiner Teil & Liste der PLU-Teile
Teil 4.1 - Schriftliche Bestimmungen
Anhänge 1 (Gesamtheit)
Auszüge :
Anhang 1.1 - Liste der öffentlichen Dienstbarkeiten
Anhang 1.2 Dienstbarkeiten Plan
Anhang 1.4_c.AC2_Katographie_Klassifiziertes_Gebiet_Landschaften des Canal du Midi
Anhang 1.8b - PPRI-Verordnung VLB
Anhang 1.8c - PPRI Zonierung Dorf
Anhang 1.8d - PPRI-Zonierung Gemeinde
Annexe-1.9-Servitude-PM3_Plan-de-Prevention-des-Risques-Technologiques-PPRT
Anhang 1.10b - Karte der Luftfahrtservituten
Anhänge 2 (Gesamtheit)
Auszüge :
Anhang 2.5 a_Notiz zur Stadtplanung
Anhang 2.5 c_Höchststandskarte
Anhänge 3 und 4 (Gesamtheit)
Auszüge :
Anhang 3.1_b_Reglement&Zonierung Regenwasser CABM_.
Was ist ein P.L.U.?
Der P.L.U. ermöglicht die Aufteilung des Gemeindegebiets in verschiedene Zonen entsprechend ihrer Eigenschaften (Wohngebiet, Einzel- und Mehrfamilienhäuser, Stadtzentrum, wirtschaftliche Aktivitäten, Grünflächen, Natur...) und legt die von der Gemeinde geplanten Projekte fest. Er legt die allgemeinen Regeln und Vorschriften für die Nutzung des Bodens auf dem gesamten Gemeindegebiet fest. Seine Bestimmungen haben einen Einfluss auf unser tägliches Leben (Wohnen, Verkehr, Parken, Handel, Wirtschaftstätigkeit, Kultur, Sport, Umwelt...).
- Es ist ein Rechtsdokument von allgemeiner Bedeutung der für alle (natürliche und juristische Personen) verbindlich ist und auf den bei der Bearbeitung von Anträgen auf Bodennutzung (Baugenehmigung, vorherige Erklärung) Bezug genommen wird.
- Dies ist ein regulatorisches Dokument Er gilt für alle Grundstücke in der Gemeinde, unabhängig von den Eigentümern. Er präzisiert und regelt die Nutzung des Bodens auf dem gesamten Gemeindegebiet.
- Es ist ein Dokument zur Stadtplanung Er reserviert Grundstücke für die Schaffung von Wohnungen und öffentlichen Einrichtungen (Straße, Schule, Sportplatz, Pacs und öffentlicher Garten...).
Es handelt sich jedoch nicht um ein Programmierungsdokument, das einen Zeitplan für Arbeiten oder Entwicklungen festlegt.
Welche Dokumente bilden einen P.L.U.?
Der lokale Städtebauplan umfasst einen Präsentationsbericht, einen Entwurf für die nachhaltige Entwicklung der Gemeinde, eine Verordnung und grafische Dokumente. Er kann außerdem Planungsleitlinien für Stadtteile oder Sektoren enthalten, die gegebenenfalls mit grafischen Unterlagen versehen sind.
- Der Präsentationsbericht enthält eine Diagnose der Gemeinde zu verschiedenen Themen: Demographie, Wohnraum, Aktivitäten, Verkehr, öffentliche Einrichtungen... Er analysiert insbesondere den Anfangszustand der Umwelt. Schließlich ermöglicht sie es, die vorgeschlagenen städtebaulichen Entscheidungen zu begründen.
- Der P.A.D.D. definiert die allgemeinen Planungs- und Städtebauleitlinien für die gesamte Gemeinde. Es handelt sich um das Kernstück des P.L.U., alle anderen Teile des Dokuments müssen mit ihm vereinbar sein. Sein Inhalt stützt sich auf die drei Säulen der nachhaltigen Entwicklung:
- die Aufrechterhaltung des Gleichgewichts zwischen städtischer Entwicklung und dem Schutz von Naturräumen,
- Gewährleistung einer sozialen und städtischen Mischung
- den Raum sparsam zu nutzen, die natürlichen Ressourcen zu erhalten und die nachhaltige Entwicklung zu berücksichtigen.
- Die Verordnung legt in Übereinstimmung mit dem P.A.D.D. die allgemeinen Regeln und Dienstbarkeiten für die Nutzung des Bodens fest.
- Graphische Dokumente (Pläne) sind eine grafische Umsetzung der Verordnung. Sie zeigen insbesondere die städtischen Gebiete "U", die städtebaulichen Gebiete "AU", die landwirtschaftlichen Gebiete "A" und die natürlichen Gebiete "N".
- Die Planungsrichtlinien die sich auf Stadtteile oder Gebiete beziehen, die aufgewertet, saniert, strukturiert oder entwickelt werden sollen.
Anhänge, die zu Informationszwecken folgende Informationen enthalten: öffentliche Dienstbarkeiten (historische und natürliche Denkmäler und Stätten, Flugverkehr, Pläne zur Gefahrenvermeidung...).

