Stadtplanung

Die Abteilung Stadtplanung informiert und begleitet Sie bei Ihren Immobilienprojekten.

Abteilung Stadtplanung - Rathaus, 1 rue de la Marianne, 34420 Villeneuve-lès-Béziers

Tel.: 04 67 39 47 80 - E-Mail: urbanisme@villeneuve-les-beziers.fr

Entmaterialisierung der Anträge auf Städtebaugenehmigungen

Seit dem 1. Januar 2022 sind wir bereit, Ihre Anträge schnell und einfach entgegenzunehmen. Es ist unbedingt erforderlich, dass Sie das offizielle Cerfa identifizieren, das im Portal für die Einreichung ausgewählt werden muss. Sie können auf das Cerfa von der Website des Öffentlicher Dienst.

WICHTIG: Im Falle eines Eingabefehlers im Formular, wenn Sie vergessen haben, ein Dokument einzureichen, oder wenn Sie ein falsches Dokument eingereicht haben (usw.), kann der Antrag nicht ohne Intervention des Sachbearbeiters geändert werden. Bitte reichen Sie keinen neuen Antrag ein und schicken Sie eine E-Mail an die Abteilung Stadtplanung, in der Sie die Fehler erwähnen.

Im Falle eines unbeabsichtigten Fehlers (z.B. doppelte Einreichung von Unterlagen) können Sie auch einen Antrag auf Rücknahme der Unterlagen stellen. Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie hier : https://gnau.beziers-mediterranee.fr/gnau/fichiers/05_DEMANDER_SUPPRESSION_DOSSIER.pdf

Gemäß Artikel L.112-9 des Code des relations entre le public et l'administration (Gesetz über die Beziehungen zwischen der Öffentlichkeit und der Verwaltung), Die Einrichtung dieses Teledienstes schließt jede andere Art der elektronischen Eingabe aus.

Lokaler Stadtentwicklungsplan (PLU)

In diesem Abschnitt können Sie den lokalen Bebauungsplan der Gemeinde und die Vorschriften auf der offiziellen Website des Geoportals für Stadtplanung einsehen.

Nach der Genehmigung der Generalüberholung des lokalen Städtebauplans (Beschluss des Gemeinderats vom 23.02.2026) genehmigte der Gemeinderat die Einrichtung neuer Vorkaufsrechtsbereiche.

Urbanes Vorkaufsrecht (einfach und verstärkt)

Mit Beschluss Nr. 2026/43 vom 14/04/2026 genehmigte der Stadtrat die Einführung neuer Bereiche für das einfache und verstärkte städtische Vorkaufsrecht..

Dieser Beschluss wurde am 15/04/2026 an die Rechtsabteilung weitergeleitet und im Rathaus ausgehängt (Zertifikat).

Beratung und Pläne

Formalität der Offenlegung : Midi Libre und Hérault Tribune

Gesetzliche Anzeige von Anträgen und Entscheidungen über Städtebaugenehmigungen

Jahr 2025

Jahr 2024

Jahr 2023

Jahr 2022

Formalitäten

Die Erteilung einer Städtebaugenehmigung ermöglicht es der Gemeinde zu überprüfen, ob die Arbeiten mit den städtebaulichen Vorschriften übereinstimmen. Je nach Art des Projekts und des Ortes muss ein Antrag auf Genehmigung (Baugenehmigung, Raumplanungsgenehmigung...) oder eine vorherige Bauanmeldung eingereicht werden. Es wird empfohlen, vor Beginn der Arbeiten ein Stadtplanungszertifikat zu beantragen, um Informationen über das Grundstück zu erhalten, auf dem die Arbeiten durchgeführt werden sollen.

Fassadenrenovierung

Für die Renovierung muss in allen Sektoren eine "déclaration préalable construction" (DPC) beantragt werden und im Stadtzentrum muss die Zustimmung des "architecte des Bâtiments de France" (Architekt der französischen Bauwerke) eingeholt werden. 

Die Akte besteht aus :

  • Formular für die vorherige Anmeldung
  • DPC 1 : Lageplan mit Lage des Grundstücks
  • DPC 11: Baubeschreibung : Beispiel
  • DPC 5: Eine Darstellung des äußeren Erscheinungsbildes des Projekts (die Elemente können handschriftlich auf den Fotografien angegeben werden)
  • CPD 6: Ein grafisches Dokument mit der Einfügung des Projekts nach der Änderung (Fotomontage, Skizze...)
  • DPC 7: Farbfotografien der Fassade (Nahansicht der gesamten Fassade(n))
  • DPC 8: Farbfotografien der Fassade und der angrenzenden Fassaden vom Grundstück oder von der Straße aus

Die Einreichung der Akte kann über den digitalen Schalter (GNAU) erfolgen, wobei darauf zu achten ist, dass alle oben genannten Unterlagen einzeln eingereicht werden:

Link zu GNAU : https://gnau.beziers-mediterranee.fr/gnau/#

Installation einer Klimaanlage

Die Änderung des äußeren Erscheinungsbildes eines Gebäudes unterliegt in allen Sektoren der Einreichung einer "déclaration préalable construction" (DPC) und im Stadtzentrum der Zustimmung des Architekten der französischen Bauwerke (architecte des Bâtiments de France).

Die Akte besteht aus :

  • Formular für die vorherige Anmeldung
  • DPC1: Lageplan mit Lokalisierung der Parzelle:  planCadastralNormalisecentrevilleAA
  • DPC 11: Baubeschreibung: Beschreibung des Geräts (Material, Farbe, Abmessungen) und Ort der Installation des Geräts (Dach, Dachboden, Kasten...) 
  • CPD 5: Eine Darstellung des Projekts, z.B. ein Schema, eine Skizze, eventuell Fotografien des Daches und der Fassade mit Angabe der Lage der Einrichtung
  • DPC 6: ein grafisches Dokument mit einer Darstellung des Projekts nach der Änderung (Fotomontage, Skizze...)
  • DPC 7: Farbfotografien der Fassade und/oder des Daches (Nahansicht)
  • CPD 8: Farbfotografien der Fassade und der angrenzenden Fassaden und/oder des Daches vom Grundstück oder von der Straße aus

Die Einreichung der Akte kann über den digitalen Schalter (GNAU) erfolgen, wobei darauf zu achten ist, dass alle oben genannten Unterlagen einzeln eingereicht werden:

Link zu GNAU : https://gnau.beziers-mediterranee.fr/gnau/#

Installation von Solar-/Photovoltaikanlagen

Die Änderung des äußeren Erscheinungsbildes eines Gebäudes unterliegt in allen Sektoren der Einreichung einer "déclaration préalable construction" (DPC) und in der Innenstadt (500 m um die Kirche) der Genehmigung durch den Architekten der französischen Bauwerke (architecte des Bâtiments de France).

Wenn sich das Gebäude im Schutzbereich eines eingetragenen historischen Monuments (Kirche) befindet, kann es sein, dass der Architekt der französischen Bauwerke die Installation von Photovoltaikpaneelen auf dem Dach des Gebäudes nicht genehmigt, insbesondere wenn deren Fläche im Verhältnis zur Dachfläche zu groß ist.

Wenn möglich, können die Paneele auf dem Dach eines Nebengebäudes mit einfachem Erdgeschoss installiert werden, das vom öffentlichen Raum aus nicht sichtbar ist, und nicht auf dem Hauptdach des Gebäudes.
Sie könnten auch bei einer Pergola, die eine Terrasse überdacht, in Betracht gezogen werden.

Andernfalls kann der Entwurf akzeptiert werden, wenn er die folgenden Bedingungen erfüllt:

  • Verlegung über dem Dach, vorzugsweise in einem einzigen Streifen (in einer einfachen rechteckigen Geometrie) direkt über der Traufe auf dem untersten Teil der Dachfläche. In keinem Fall dürfen sie sich in der Nähe des Dachfirsts befinden. Die längste Seite jedes Paneels muss in Richtung der Dachneigung verlegt werden.
  • Die Paneele sind braun oder terrakottafarben.
  • Die Oberfläche ist matt. Die Rahmen und Halterungen sind in der gleichen Farbe wie die Paneele.

Die Akte besteht aus :

  • Formular für die vorherige Anmeldung
  • DPC 1 : Lageplan mit Lage des Grundstücks
  • DPC 11: Baubeschreibung: Beschreibung des Geräts (Leistung, Material, Farbe, Abmessungen) und Ort der Installation des Geräts
  • CPD 5: Eine Darstellung des Projekts, z.B. ein Schema, eine Skizze, eventuell Fotografien des Daches und der Fassade mit Angabe der Anordnung der Paneele
  • DPC 6: Ein grafisches Dokument mit einer Darstellung des Projekts nach der Änderung (Fotomontage, Skizze...)
  • DPC 7: Farbfotografien des Daches (Nahansicht)
  • DPC 8: Farbfotografien des Daches vom Grundstück oder von der Straße aus

Die Einreichung der Akte kann über den digitalen Schalter (GNAU) erfolgen, wobei darauf zu achten ist, dass alle oben genannten Unterlagen einzeln eingereicht werden:

Link zu GNAU : https://gnau.beziers-mediterranee.fr/gnau/#

Quellen: Die Unités Départementales de l'Architecture et du Patrimoine (UDAP), die CAPEB, die C.A.U.E. und die lokale Energieagentur haben sich für die Erstellung dieses Leitfadens zusammengeschlossen.

Auszüge

Fiches-conseil: Instandhaltung, Sanierung, Renovierung oder Neubau in alten Zentren

Um das Erbe und die Harmonie der alten Zentren zu erhalten, hat die Drac Occitanie in Zusammenarbeit mit allen 13 Unités départementales de l'architecture et du patrimoine (Udap) und den Conseils d'architecture, d'urbanisme et de l'environnement (CAUE) der Region Überlegungen angestellt, um Beratungsblätter "Altes Zentrum" zu erstellen.

Diese Merkblätter sind ein Beratungs- und pädagogisches Instrument, das sich vor allem an die breite Öffentlichkeit und an alle Akteure im Bereich der Lebensqualität richtet. Sie dienen als Leitfaden für Maßnahmen in alten Zentren zur Instandhaltung, Sanierung, Renovierung oder zum Bau.

Jeder Ratgeber bezieht sich auf ein bestimmtes Element der Architektur und Landschaft: Fassaden, Dächer, Fenster, Fensterläden, Türen, aber auch Schmiedearbeiten oder thermischer Komfort.

Verputzte Fassaden

PDF - 2 MB

1 - Verputzte Fassaden

Die Endverarbeitung von Putz

PDF - 4 MB

2 - Verputzte Endprodukte

Fassaden aus Quadersteinen

PDF - 3 MB

3 - Steinfassaden

Steindekorationen

PDF - 3 MB

4 - Stein-Dekor

Dächer mit Kanalziegeln

PDF - 2 MB

5 - Ziegeldächer

Dachüberstände

PDF - 2 MB

6 - Dachüberstände

Die Fenster

PDF - 2 MB

7 - Fenster

Die Fensterläden

PDF - 2 MB

8 - Fensterläden

Die Türen

PDF - 3 MB

9 - Türen

Die Schmiedearbeiten

PDF - 3 MB

10 - Schmiedearbeiten

Die Zäune

PDF - 3 MB

11 - Zäune

Vor dem Haus

PDF - 3 MB

12 - Vor dem Haus

Änderungen an den Buchten

PDF - 2 MB

13 - Änderung der Buchten

Änderungen am Dach

PDF - 2 MB

14 - Änderungen am Dach

Thermischer Komfort

PDF - 1 MB

15 - Thermischer Komfort

Konsultation der Dienste der DRAC - UDAP

Sie möchten ein Projekt dem Architekten der französischen Gebäude (ABF) vorlegen, bevor es offiziell im Rathaus eingereicht wird (vorherige Erklärung, Baugenehmigung, ...), oder ein bereits eingereichtes Projekt ändern?

Die DRAC bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag über : https://www.demarches-simplifiees.fr/commencer/udap34

Sie sollten nur Projekte einreichen, die sich in einem geschützten Gebiet befinden und den Atlas des Kulturerbes konsultieren: http://atlas.patrimoines.culture.fr/atlas/trunk/.


Permanences Conseil d’Architecture, d’Urbanisme et de l’Environnement CAUE

Besoin de conseils pour votre projet de construction ou de rénovation ? 
Des permanences sont proposées à l’Hôtel du Département à Béziers, sur rendez-vous.

Sur RDV : https://www.caue34.fr/nous-vous-conseillons-gratuitement/