Die Abteilung Stadtplanung informiert und begleitet Sie bei Ihren Immobilienprojekten.
Abteilung Stadtplanung - Rathaus, 1 rue de la Marianne, 34420 Villeneuve-lès-Béziers
Tel.: 04 67 39 47 80 - E-Mail: urbanisme@villeneuve-les-beziers.fr
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Entmaterialisierung der Anträge auf Städtebaugenehmigungen

Seit dem 1. Januar 2022 sind wir bereit, Ihre Anträge schnell und einfach entgegenzunehmen. Es ist unbedingt erforderlich, dass Sie das offizielle Cerfa identifizieren, das im Portal für die Einreichung ausgewählt werden muss. Sie können auf das Cerfa von der Website des Öffentlicher Dienst.
WICHTIG: Im Falle eines Eingabefehlers im Formular, wenn Sie vergessen haben, ein Dokument einzureichen, oder wenn Sie ein falsches Dokument eingereicht haben (usw.), kann der Antrag nicht ohne Intervention des Sachbearbeiters geändert werden. Bitte reichen Sie keinen neuen Antrag ein und schicken Sie eine E-Mail an die Abteilung Stadtplanung, in der Sie die Fehler erwähnen.
Im Falle eines unbeabsichtigten Fehlers (z.B. doppelte Einreichung von Unterlagen) können Sie auch einen Antrag auf Rücknahme der Unterlagen stellen. Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie hier : https://gnau.beziers-mediterranee.fr/gnau/fichiers/05_DEMANDER_SUPPRESSION_DOSSIER.pdf
Gemäß Artikel L.112-9 des Code des relations entre le public et l'administration (Gesetz über die Beziehungen zwischen der Öffentlichkeit und der Verwaltung), Die Einrichtung dieses Teledienstes schließt jede andere Art der elektronischen Eingabe aus.
Lokaler Stadtentwicklungsplan (PLU)

In diesem Abschnitt können Sie den lokalen Bebauungsplan der Gemeinde und die Vorschriften auf der offiziellen Website des Geoportals für Stadtplanung einsehen.
Nach der Genehmigung der Generalüberholung des lokalen Städtebauplans (Beschluss des Gemeinderats vom 23.02.2026) genehmigte der Gemeinderat die Einrichtung neuer Vorkaufsrechtsbereiche.
Urbanes Vorkaufsrecht (einfach und verstärkt)
Mit Beschluss Nr. 2026/43 vom 14/04/2026 genehmigte der Stadtrat die Einführung neuer Bereiche für das einfache und verstärkte städtische Vorkaufsrecht..
Dieser Beschluss wurde am 15/04/2026 an die Rechtsabteilung weitergeleitet und im Rathaus ausgehängt (Zertifikat).
Formalität der Offenlegung : Midi Libre und Hérault Tribune
Gesetzliche Anzeige von Anträgen und Entscheidungen über Städtebaugenehmigungen
Formalitäten

Die Erteilung einer Städtebaugenehmigung ermöglicht es der Gemeinde zu überprüfen, ob die Arbeiten mit den städtebaulichen Vorschriften übereinstimmen. Je nach Art des Projekts und des Ortes muss ein Antrag auf Genehmigung (Baugenehmigung, Raumplanungsgenehmigung...) oder eine vorherige Bauanmeldung eingereicht werden. Es wird empfohlen, vor Beginn der Arbeiten ein Stadtplanungszertifikat zu beantragen, um Informationen über das Grundstück zu erhalten, auf dem die Arbeiten durchgeführt werden sollen.
Fassadenrenovierung
Für die Renovierung muss in allen Sektoren eine "déclaration préalable construction" (DPC) beantragt werden und im Stadtzentrum muss die Zustimmung des "architecte des Bâtiments de France" (Architekt der französischen Bauwerke) eingeholt werden.
Die Akte besteht aus :
- Formular für die vorherige Anmeldung
- DPC 1 : Lageplan mit Lage des Grundstücks
- DPC 11: Baubeschreibung : Beispiel
- DPC 5: Eine Darstellung des äußeren Erscheinungsbildes des Projekts (die Elemente können handschriftlich auf den Fotografien angegeben werden)
- CPD 6: Ein grafisches Dokument mit der Einfügung des Projekts nach der Änderung (Fotomontage, Skizze...)
- DPC 7: Farbfotografien der Fassade (Nahansicht der gesamten Fassade(n))
- DPC 8: Farbfotografien der Fassade und der angrenzenden Fassaden vom Grundstück oder von der Straße aus
Die Einreichung der Akte kann über den digitalen Schalter (GNAU) erfolgen, wobei darauf zu achten ist, dass alle oben genannten Unterlagen einzeln eingereicht werden:
Link zu GNAU : https://gnau.beziers-mediterranee.fr/gnau/#
Installation einer Klimaanlage
Die Änderung des äußeren Erscheinungsbildes eines Gebäudes unterliegt in allen Sektoren der Einreichung einer "déclaration préalable construction" (DPC) und im Stadtzentrum der Zustimmung des Architekten der französischen Bauwerke (architecte des Bâtiments de France).
Die Akte besteht aus :
- Formular für die vorherige Anmeldung
- DPC1: Lageplan mit Lokalisierung der Parzelle: planCadastralNormalisecentrevilleAA
- DPC 11: Baubeschreibung: Beschreibung des Geräts (Material, Farbe, Abmessungen) und Ort der Installation des Geräts (Dach, Dachboden, Kasten...)
- CPD 5: Eine Darstellung des Projekts, z.B. ein Schema, eine Skizze, eventuell Fotografien des Daches und der Fassade mit Angabe der Lage der Einrichtung
- DPC 6: ein grafisches Dokument mit einer Darstellung des Projekts nach der Änderung (Fotomontage, Skizze...)
- DPC 7: Farbfotografien der Fassade und/oder des Daches (Nahansicht)
- CPD 8: Farbfotografien der Fassade und der angrenzenden Fassaden und/oder des Daches vom Grundstück oder von der Straße aus
Die Einreichung der Akte kann über den digitalen Schalter (GNAU) erfolgen, wobei darauf zu achten ist, dass alle oben genannten Unterlagen einzeln eingereicht werden:
Link zu GNAU : https://gnau.beziers-mediterranee.fr/gnau/#
Installation von Solar-/Photovoltaikanlagen
Die Änderung des äußeren Erscheinungsbildes eines Gebäudes unterliegt in allen Sektoren der Einreichung einer "déclaration préalable construction" (DPC) und in der Innenstadt (500 m um die Kirche) der Genehmigung durch den Architekten der französischen Bauwerke (architecte des Bâtiments de France).
Wenn sich das Gebäude im Schutzbereich eines eingetragenen historischen Monuments (Kirche) befindet, kann es sein, dass der Architekt der französischen Bauwerke die Installation von Photovoltaikpaneelen auf dem Dach des Gebäudes nicht genehmigt, insbesondere wenn deren Fläche im Verhältnis zur Dachfläche zu groß ist.
Wenn möglich, können die Paneele auf dem Dach eines Nebengebäudes mit einfachem Erdgeschoss installiert werden, das vom öffentlichen Raum aus nicht sichtbar ist, und nicht auf dem Hauptdach des Gebäudes.
Sie könnten auch bei einer Pergola, die eine Terrasse überdacht, in Betracht gezogen werden.
Andernfalls kann der Entwurf akzeptiert werden, wenn er die folgenden Bedingungen erfüllt:
- Verlegung über dem Dach, vorzugsweise in einem einzigen Streifen (in einer einfachen rechteckigen Geometrie) direkt über der Traufe auf dem untersten Teil der Dachfläche. In keinem Fall dürfen sie sich in der Nähe des Dachfirsts befinden. Die längste Seite jedes Paneels muss in Richtung der Dachneigung verlegt werden.
- Die Paneele sind braun oder terrakottafarben.
- Die Oberfläche ist matt. Die Rahmen und Halterungen sind in der gleichen Farbe wie die Paneele.
Die Akte besteht aus :
- Formular für die vorherige Anmeldung
- DPC 1 : Lageplan mit Lage des Grundstücks
- DPC 11: Baubeschreibung: Beschreibung des Geräts (Leistung, Material, Farbe, Abmessungen) und Ort der Installation des Geräts
- CPD 5: Eine Darstellung des Projekts, z.B. ein Schema, eine Skizze, eventuell Fotografien des Daches und der Fassade mit Angabe der Anordnung der Paneele
- DPC 6: Ein grafisches Dokument mit einer Darstellung des Projekts nach der Änderung (Fotomontage, Skizze...)
- DPC 7: Farbfotografien des Daches (Nahansicht)
- DPC 8: Farbfotografien des Daches vom Grundstück oder von der Straße aus
Die Einreichung der Akte kann über den digitalen Schalter (GNAU) erfolgen, wobei darauf zu achten ist, dass alle oben genannten Unterlagen einzeln eingereicht werden:
Link zu GNAU : https://gnau.beziers-mediterranee.fr/gnau/#
Quellen: Die Unités Départementales de l'Architecture et du Patrimoine (UDAP), die CAPEB, die C.A.U.E. und die lokale Energieagentur haben sich für die Erstellung dieses Leitfadens zusammengeschlossen.
Auszüge





Fiches-conseil: Instandhaltung, Sanierung, Renovierung oder Neubau in alten Zentren
Um das Erbe und die Harmonie der alten Zentren zu erhalten, hat die Drac Occitanie in Zusammenarbeit mit allen 13 Unités départementales de l'architecture et du patrimoine (Udap) und den Conseils d'architecture, d'urbanisme et de l'environnement (CAUE) der Region Überlegungen angestellt, um Beratungsblätter "Altes Zentrum" zu erstellen.
Diese Merkblätter sind ein Beratungs- und pädagogisches Instrument, das sich vor allem an die breite Öffentlichkeit und an alle Akteure im Bereich der Lebensqualität richtet. Sie dienen als Leitfaden für Maßnahmen in alten Zentren zur Instandhaltung, Sanierung, Renovierung oder zum Bau.
Jeder Ratgeber bezieht sich auf ein bestimmtes Element der Architektur und Landschaft: Fassaden, Dächer, Fenster, Fensterläden, Türen, aber auch Schmiedearbeiten oder thermischer Komfort.
Konsultation der Dienste der DRAC - UDAP
Sie möchten ein Projekt dem Architekten der französischen Gebäude (ABF) vorlegen, bevor es offiziell im Rathaus eingereicht wird (vorherige Erklärung, Baugenehmigung, ...), oder ein bereits eingereichtes Projekt ändern?
Die DRAC bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag über : https://www.demarches-simplifiees.fr/commencer/udap34
Sie sollten nur Projekte einreichen, die sich in einem geschützten Gebiet befinden und den Atlas des Kulturerbes konsultieren: http://atlas.patrimoines.culture.fr/atlas/trunk/.
Permanences Conseil d’Architecture, d’Urbanisme et de l’Environnement CAUE

Besoin de conseils pour votre projet de construction ou de rénovation ?
Des permanences sont proposées à l’Hôtel du Département à Béziers, sur rendez-vous.
Sur RDV : https://www.caue34.fr/nous-vous-conseillons-gratuitement/
















